Veranstaltungsreihe "Hygiene"
Hygiene "Sachkundenachweis 2"
Seit Änderung der Infektionshygieneverordnung in Hessen (Dezember 2017) ist für invasiv tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Hessen neben der Anzeigepflicht auch das Erbringen eines
Sachkundenachweises 2 im Bereich Hygiene gefordert!
Diese Nachweispflicht betrifft allerdings auch alle, z.B., Tattoowierer /innen, Fußpfleger/innen, Kosmetiker/innen ...., die die "Haut des Patienten verletzen".
(Es ist in Hessen gesetzlich verpflichtend und kann eventuell mit Bußgeldern belegt werden.)
Hygiene und Gesetze für Heilpraktiker
finden Sie "prüfungsrelevant" und für die Praxis in der Grundausbildung Heilpraktiker und vertiefend in der Prüfungsvorbereitung. Schauen Sie bitte im Gesamtprogramm (Kalender).
Seit Änderung der Infektionshygieneverordnung in Hessen (Dezember 2017) ist für invasiv tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Hessen neben der Anzeigepflicht auch das Erbringen eines
Sachkundenachweises 2 im Bereich Hygiene gefordert!
Diese Nachweispflicht betrifft allerdings auch alle, z.B., Tattoowierer /innen, Fußpfleger/innen, Kosmetiker/innen ...., die die "Haut des Patienten verletzen".
(Es ist in Hessen gesetzlich verpflichtend und kann eventuell mit Bußgeldern belegt werden.)
Hygiene und Gesetze für Heilpraktiker
finden Sie "prüfungsrelevant" und für die Praxis in der Grundausbildung Heilpraktiker und vertiefend in der Prüfungsvorbereitung. Schauen Sie bitte im Gesamtprogramm (Kalender).
Informationen
Veranstaltungsorte
Heilpraktikerschule Dr. Klaus Jung ®Frankfurter Str. 7
61476 Frankfurt / Kronberg
Telefon: 06173 - 95 00 98
E-Mail: kontakt@heilpraktikerschule-jung.de
Inhaber: Dr. rer. nat. Klaus Jung