Ablauf der Prüfungen für Heilpraktiker
Zu Ihrer Information - So laufen die Prüfungen ab:- Die schriftlichen Prüfungen für Heilpraktiker zur Erlangung der "Erlaubnisurkunde Heilpraktiker/in" finden bundesweit zwei mal im Jahr statt:
am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.
Der erste Teil der Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Für deren Beantwortung haben Sie zwei Stunden Zeit und müssen 75% der Fragen richtig beantworten. Oder positiv ausgedrückt: Sie dürfen 15 Fehler machen. - Kurze Zeit danach erfolgt die mündliche Überprüfung vor dem Amtsarzt (auf dieser Webseite verwede ich den Ausdruck "Prüfung", es handelt sich aber eigentlich um eine "Überprüfung"): Dauer 30 - 60 Minuten; auf einem hohen Niveau.
Geprüft wird immer in dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt.
Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker/in) wird erteilt auf der Grundlage des Gesetzes zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Durchführungsverordnung vom 18.02.1939 enthält die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis.