Ablauf der Prüfungen für Heilpraktiker

Zu Ihrer Information - So laufen die Prüfungen ab:

Geprüft wird immer in dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt.
Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker/in) wird erteilt auf der Grundlage des Gesetzes zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Durchführungsverordnung vom 18.02.1939 enthält die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis.