Juristische Hotline

Endlich ist es geschafft – Sie haben die Prüfung zur Heilpraktikerin bzw. zum Heilpraktiker erfolgreich bestanden und sind nun bereit, Ihre eigene Praxis zu gründen und Ihr Berufsleben als Heilpraktiker/in zu beginnen.

Doch was zunächst so einfach klingt, stellt Sie mitunter vor viele rechtliche Fragen: Wie darf ich zulässigerweise für meine Praxis werben? Wie schütze ich meine Praxis vor unberechtigter Nachahmung? Was muss ich bei meinen Behandlungen in rechtlicher Hinsicht beachten?
Kurz: was ist erlaubt, was ist verboten?

Aber auch nach einiger Zeit der Berufstätigkeit kann es zu rechtlichen Unwägbarkeiten kommen:
Sie sind von einem Konkurrenten auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden? Ein Patient meldet gegen Sie Forderungen an? Sie möchten Ihr rückständiges Honorar geltend machen?

Die talanwälte stehen Ihnen im Rahmen einer Telefonberatung hinsichtlich aller Ihre Berufstätigkeit betreffenden Fragen gerne zur Verfügung. Sie schildern Ihr Anliegen einfach über die E-Mail-Adresse

heilpraktikerschule@talanwaelte.de

und fügen Ihre Kontaktdaten hinzu.

Die talanwälte rufen Sie werktags binnen 24 Stunden zurück und berechnen hierfür lediglich ein Honorar von
40,00 € zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe pro Fall für eine telefonische Erstberatung, in der sie Ihre Angelegenheit mit Ihnen erörtern. Sofern im Rahmen der telefonischen Erstberatung Unterlagen zu prüfen sind, berechnen sie hierfür 100,00 € zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe pro Fall.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die talanwälte in beiden Fällen selbstverständlich nur eine unverbindliche Ersteinschätzung des Falles sicherstellen können.

Anbieter

Stefan-Marc Rehm
Rechtsanwalt . Fachanwalt für Strafrecht

Rehm & Siriu Rechtsanwaltssozietät
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