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Prüfungsvorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung

Sie haben Ihre Grundausbildung an unserem Institut oder an einer anderen Heilpraktikerschule abgeschlossen.

Jetzt möchten Sie sich auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker vorbereiten.

Seit mehr als 15 Jahren begleiten wir Heilpraktikeranwärter mit unseren Kursen auf diesem Weg.
Und das nachweislich mit großem Erfolg: ca. 90% unserer Schüler/innen bestehen die Prüfung – und das beim ersten Anlauf.

  • Sie erhalten eine effektive Vorbereitung auf die Prüfung bei IHREM Gesundheitsamt (schriftliche und mündliche Prüfung).
  • Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die speziellen Anforderungen Ihres Gesundheitsamtes.
  • Nach diesem Kurs werden Sie weitgehend ohne Ängste in die Prüfung gehen – weil Sie gut vorbereitet und seelisch stabilisiert sind.

Inhalte:
  • Strukturiert Antworten
  • Wissen was der Prüfer hören will
  • Zusammenhänge und Hintergründe in den geprüften Fächern
  • Nerven bewahren, Ängste überwinden
  • Selbstsicher auftreten

Dauer der Prüfungsvorbereitung: 6 Monate
Es finden innerhalb einer Woche mehrere Kurse mit gleichem Inhalt statt.
Sie haben die Wahl, an welchem Termin Sie einmal in der Woche teilnehmen möchten.
Seminargebühr: 45.- Euro, fällig nur bei Teilnahme.



Zu Ihrer Information -
So laufen die Prüfungen ab:


  • Die schriftlichen Prüfungen für Heilpraktiker zur Erlangung der "Erlaubnisurkunde Heilpraktiker/in" finden bundesweit zwei mal im Jahr statt:
    am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

    Der erste Teil der Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Für deren Beantwortung haben Sie zwei Stunden Zeit und müssen 75% der Fragen richtig beantworten. Oder positiv ausgedrückt: Sie dürfen 15 Fehler machen.

  • Kurze Zeit danach erfolgt die mündliche Überprüfung vor dem Amtsarzt (auf dieser Webseite verwede ich den Ausdruck "Prüfung", es handelt sich aber eigentlich um eine "Überprüfung"): Dauer 30 - 60 Minuten; auf einem hohen Niveau.

Geprüft wird immer in dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Gesundheitsamt.
Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker/in) wird erteilt auf der Grundlage des Gesetzes zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Durchführungsverordnung vom 18.02.1939 enthält die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis.

Prüfungsvorbereitungskurse

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61476 Frankfurt / Kronberg
Telefon: 06173 - 95 00 98
E-Mail: kontakt@heilpraktikerschule-jung.de